Titel: Rechtspolitischer Kongress 25. und 26. März 2014
Titelzeile: Rechtspolitischer Kongress 25. bis 26. Märt 2014 in Berlin

Rechtspolitischer Kongress
25. und 26. März 2014

Demokratisierung von Gesellschaft und Arbeitswelt - Impulse für eine soziale Rechtspolitik

RA Johannes Bungart

Portrait RA Johannes Bungart

geboren 1955 in Kempen (Niederrhein)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei in Bonn (seit 1986)
Tätigkeitsschwerpunkt: M&A

Geschäftsführer Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, Bonn/Berlin (seit 1990)

Geschäftsführer GEFMA e. V., Deutscher Verband für
Facility Management, Bonn (seit 1996)

Forum 1 / Kommentar

Forum 1
am 25. März, von 14.45 bis 18.15 Uhr
Pause von 16.15 bis 16.45 Uhr
FES/Haus 1, Konferenzsaal 1

Dokumentation

Übertragung per Live-Stream hier auf der Kongresswebsite

Materialien
Forum 1 - Teil 1

LITERATURHINWEISE

Waas, Bernd, Tarivvertragsrecht in Zeiten der Krise, Festschrift für Otto Ernst Kempen, S. 38.

Busch, Klaus / Hermann, Christoph / Heinrichs, Karl / Schulten Thorsten, Eurokrise, Austeritätspolitik und das Europäische Sozialmodell
Publikation als pdf-Datei

Torsten Walter, Bericht über die hochrangige IAO-Beobachtermission in Griechenland, AuR 2012, S 166-170.
Der Bericht fasst die Schlussfolgerungen der IAO-Beobachtermission in Griechenland zusammen und gibt die Gesetzesänderungen in Griechenland wieder. Themen sind die Vereinigungsfreiheit  und Kollektivverhandlungen, Löhne, Gleichheit und Nichtdiskriminierung sowie die Beschäftigungspolitik.
mehr…

LINKS

EuGH Urteil v. 27.11.2012, Az. C-370/12 (Vorlagefragen zum Fiskalpakt, Pringle)

Ausschuss für soziale Rechte beim Europarat (2012), Beschwerde Nr. 65/11 gegen Griechenland:
Verletzung von Art. 4 Sozialcharta durch Möglichkeit zur Entlassung ohne Kündigungsfrist oder Abfindung während der Probezeit in einem unbefristeten Vertrag. Es liegt keine Verletzung von Art. 3 §1 des Zusatzprotokolls vor, da dieses nicht das Recht auf Kollektivverhandlungen betrifft; dieses Recht wird von Art. 5 und 6 der Charta abgedeckt, aber kann nicht überprüft werden, da diese Art. von Griechenland nicht ratifiziert wurden.

Ausschuss für soziale Rechte beim Europarat (2012), Beschwerde Nr. 66/11 gegen Griechenland:
Die Wirtschaftskrise darf nicht zur Folge haben, dass der Schutz der von der Sozialcharta anerkannten Rechte verringert wird. Somit müssen die Regierungen alle notwendigen Schritte unternehmen, damit die Rechte der Charta effektiv gewährleistet werden, gerade in einer Periode, in der die Begünstigen diesen Schutz am notwendigsten brauchen. (Betraf Maßnahmen zur Senkung des Mindestlohnes und Arbeitsbedingungen).

Ausschuss für soziale Rechte beim Europarat (2012), Beschwerde Nr. 76-79/12 gegen Griechenland:
Die vier Beschwerdeführer, griechische Gewerkschaften. hatten die massiven Kürzungen bei den Leistungen der sozialen Sicherheit im privaten und im öffentlichen Sektor, insbesondere in Bezug auf Pensionsansprüche kritisiert. Der Ausschuss stellte eine Verletzung des Rechts auf soziale Sicherheit, Art. 12 § 1 Sozialcharta, fest. Zu den einzelnen Entscheidungen…
Beschwerde Nr. 76/12
Beschwerde Nr. 77/12
Beschwerde Nr. 78/12
Beschwerde Nr. 79/12

Austeritätspolitik und Menschenrechte
Rechtsgutachten im Auftrag der Kammer für Arbeiter/innen und Angestellte für Wien

Auswertung der Troika-Arbeit: Anhörungen und Delegations-Besuche

Materialien
Forum 1 - Teil 2

LITERATURHINWEISE

Greiner, Stefan / Hanau, Peter / Preis, Ulrich, Die Sicherung der Allgemeinverbindlichkeit bei gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien, Rechtsgutachten.

Seifert, Achim, Der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Festschrift für Otto Ernst Kempen, S. 196.

Treber, Jürgen, Gerichtliche Kontrolle von Allgemeinverbindlicherklärungen und Rechtsverordnungen nach dem AentG, Festschrift für Klaus Bepler zum 65. Geburtstag, S. 565.

Düwell, Franz Joseph, Die gerichtliche Überprüfung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, NZA Beilage 2/2011, S. 80.

LINKS

WSI Mitteilung 7/2012, Schwerpunktheft: Stabilisierung des Flächentarifvertrages - Reform der Allgemeinverbindlicherklärung

DGB Thema: Allgemeinverbindlicherklärungen - Für sozialen und betrieblichen Frieden

DGB Tagung: Tarifvertrag – allgemein, verbindlich, stark!

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zur Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe,
Urteil vom 16. November 2012 – 4 A 46/11 –, juris